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   VGH Bayern, 12.02.2004 - 3 CE 04.76   

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VGH Bayern, 12.02.2004 - 3 CE 04.76 (https://dejure.org/2004,25895)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.02.2004 - 3 CE 04.76 (https://dejure.org/2004,25895)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Februar 2004 - 3 CE 04.76 (https://dejure.org/2004,25895)
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Wird zitiert von ... (23)

  • VGH Bayern, 24.04.2009 - 3 CE 08.3152

    Beamtenrecht; Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vergabe eines höherwertigen

    Abgestellt werden kann auch auf einen in der Beurteilung enthaltenen einschlägigen Verwendungsvermerk / Vermerk zur Verwendungseignung / Eignungsvermerk, ggf. auch unter Berücksichtigung einer anhand eines nachvollziehbaren Maßstabs vorgenommenen Abstufung (vgl. dazu allgemein Senatsbeschlüsse vom 12.2.2004 Az. 3 CE 04.76, BayVBl 2004, 397 = RiA 2004, 239 [dort unter GldNr. 11 1.) b)]; vom 6.8.2007, Az. 3 CE 07.1413; vom 28.11.2006 Az. 3 CE 06.2763; s. auch BVerwG, Urteil vom 27.2.2003, Az. 2 C 16/02, NVwZ 2003, 1397).

    Allerdings lässt sich in zeitlicher Hinsicht - nämlich bezüglich der erforderlichen Aktualität - im Hinblick auf eine Zeitspanne von immerhin über zwei Jahren und vier Monaten zwischen dem Ende des Beurteilungszeitraums und der im September 2008 erfolgten Auswahlentscheidung nach der Rechtsprechung des Senats nur deshalb ein durchgreifender Mangel verneinen, weil wegen Fehlens anderer vorgetragener bzw. aus den Akten ersichtlichen Umstände davon ausgegangen werden kann, dass sich die Situation zwischenzeitlich nicht relevant verändert hat und der Dienstherr dies auch seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (dazu Senatsbeschluss vom 12.2.2004, Az. 3 CE 04.76, BayVBl 2004, 397 = RiA 2004, 239; vgl. auch OVG Koblenz, Beschluss v. 23.5.2007 Az. 10 B 10318/07, RiA 2008, 31).

  • VG Regensburg, 26.03.2004 - RO 1 E 04.152

    Konkurrenz um Beförderungsämter bei der Stellenbesetzung eines Schulleiters;

    Erst wenn alle unmittelbar leistungsbezogenen Erkenntnisquellen ausgeschöpft und die Bewerber im Wesentlichen gleich einzustufen sind, sind Hilfskriterien heranzuziehen (BVerwG vom 27.2.2003 Az. 2 C 16/02, BayVBl 2003, 693; BayVGH, Beschlüsse vom 12.2.2004 Az. 3 CE 03.3124 und 3 CE 04.76).

    Bei einer Auswahlentscheidung kommt es grundsätzlich auf den aktuellen Stand von Eignung, Befähigung und Leistung an; deshalb müssen ihr für alle Bewerber in gleicher Weise zeitnahe Beurteilungen zu Grunde gelegt werden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, RiA 1997, 43; Hess.VGH, IÖD 1995, 64; OVG Rheinland-Pfalz, ZBR 1994, 83; BayVGH v. 12.2.2004 Az. 3 CE 03.2134 und 3 CE 04.76).

    Ist keine Ausnahmesituation gegeben (vgl. BayVGH v. 12.2.2004 Az. 3 CE 03.3124 und 3 CE 04.76), liegt es grundsätzlich im Ermessen des Dienstherrn, auf eine sog. Anlassbeurteilung zu verzichten und eine "aktuelle Leistungsfeststellung" des Schulleiters - wie hier vom 10.12.2002 - einzuholen und als zusätzliche Erkenntnisquelle eine Stellungnahme der vorgesetzten Behörde - wie hier der Regierung der Oberpfalz vom 31.7.2003 - heranzuziehen.

  • VGH Bayern, 11.12.2009 - 3 CE 09.2350

    Beamtenrecht

    Eine solche Binnendifferenzierung anhand von Verwendungsvermerken / Vermerken zur Verwendungseignung / Eignungsvermerken als zulässigen leistungsbezogenen Differenzierungskriterien ist grundsätzlich zulässig, ggf. auch unter Berücksichtigung einer anhand eines nachvollziehbaren Maßstabs vorgenommenen Abstufung (vgl. dazu allgemein Senatsbeschlüsse vom 12.2.2004 Az. 3 CE 04.76, BayVBl 2004, 397 = RiA 2004, 239 [dort unter GldNr. 11 1.) b)]; vom 6.8.2007, Az. 3 CE 07.1413; vom 28.11.2006 Az. 3 CE 06.2763; vom 24.4.2009, Az. 3 CE 08.3152 - jeweils juris; s. auch BVerwG, Urteil vom 27.2.2003, Az. 2 C 16/02, NVwZ 2003, 1397), und zwar insbesondere auch dann, wenn die Gesamtergebnisse der Beurteilungen (Gesamtprädikate / Gesamtnoten) sonst gleich sind, insoweit also eine "Pattsituation" besteht.

    Der Senat geht bei solchen Situationen an sich regelmäßig davon aus, dass der Dienstherr, indem er die entsprechenden dienstlichen Beurteilungen bei seiner Auswahlentscheidung berücksichtigt, damit incidenter zum Ausdruck bringt, dass aus seiner Sicht zwischenzeitlich jeweils keine relevanten Veränderungen erfolgt oder signifikante Entwicklungen eingetreten sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12.2.2004, Az. 3 CE 04.76, BayVBl 2004, 397; vom 8.8.2007, Az. 3 CE 07.1050, ZBR 2008, 53).

  • OVG Bremen, 23.01.2013 - 2 A 308/11

    Aktualität von dienstlichen Beurteilungen; Antrag eines Feuerwehrbeamten auf

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird der Begriff der einschneidenden Änderung, aber auch der der erheblichen oder gravierenden Aufgabenänderung verwandt (NdsOVG, Beschl. vom 06.10.2011 - 5 ME 296/11 - [...]: Wechsel von einer Tätigkeit als Systemverwalter zu einer Tätigkeit als Servicekraft in einer Geschäftsstelle (beide BesGr A 7); vom 21.09.2011 - 5 ME 241/11 - NordÖR 2012, 52: verneint für die Teilnahme an einer Personalentwicklungsmaßnahme, da keine dauerhafte Aufgabenwahrnehmung eines höherwertigen Dienstpostens, sondern nur Erhöhung der Verwendungsbreite; vom 18.12.2008 - 5 ME 353/08 - IÖD 2009, 90) bzw. darauf abgestellt, dass der Dienstherr durch die Berücksichtigung der letzten dienstlichen Beurteilungen zum Ausdruck bringe, dass aus seiner Sicht zwischenzeitlich jeweils keine relevanten Veränderungen erfolgt oder signifikante Entwicklungen eingetreten seien (OVG LSA, Beschl. v. 26.10.2010 - 1 M 125/10 - [...]; BayVGH, Beschlüsse vom 30.09.2009 - 3 CE 09.1879 - [...] und vom 12.02.2004, 3 CE 04.76 - BayVBl 2004, 397).
  • VG München, 16.12.2021 - M 5 E 21.4174

    Einstweilige Anordnung, Stellenbesetzung, Dienstliche Beurteilung,

    (2) Die Anlassbeurteilung sowie die periodische Beurteilung sind grundsätzlich als gleichwertig anzusehen und deshalb untereinander ohne weiteres vergleichbar (BayVGH, B.v. 12.2.2004 - 3 CE 04.76 - BayVBl 2004, 397, juris Rn. 44, BayVGH, B.v. 14.8.2015 - 3 CE 15.993 - juris Rn. 24; B.v. 28.10.2013 - 3 CE 13.1518 - juris Rn. 32).

    Ausgehend von Sinn und Zweck einer periodischen Beurteilung, nämlich Grundlage für die an Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung orientierten Personalentscheidungen zu sein, kann grundsätzlich auf die letzte dienstliche Beurteilung abgestellt werden und ist diese - bei einem im vorliegenden Fall vierjährigen Beurteilungszeitraum - als hinreichend aktuell zu behandeln, solange nicht eine neue Regelbeurteilung oder eine sonstige Beurteilung vorliegt (vgl. Baßlsperger in: Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand: September 2021, § 9 BeamtStG Rn. 130) und solange es zutrifft, dass der Dienstherr, indem er die entsprechenden dienstlichen Beurteilungen bei seiner Auswahlentscheidung berücksichtigt, zu Recht davon ausgehen kann, dass aus seiner Sicht zwischenzeitlich jeweils keine relevanten Veränderungen erfolgt oder signifikante Entwicklungen - leistungssteigernd oder auch leistungsmindernd - eingetreten sind (BayVGH, B.v. 12.2.2004 - 3 CE 04.76 - BayVBl 2004, 397, juris Rn. 80; B.v. 24.4.2009 - 3 CE 08.3152 - juris Rn. 49).

  • VGH Bayern, 08.04.2015 - 3 CE 14.1733

    Beurteiler, Antragstellers

    Im Übrigen bestand auch nach der Übersicht des BayLfSt über die Ergebnisse der periodischen Beurteilung 2013 in der BesGr A 15 insgesamt eine Spreizung von 7 bis 13 Punkten sowie bei den Amts- und Referatsleitern eine Spreizung von 10 bis 13 Punkten, so dass der vorliegende Fall nicht mit der der Entscheidung des Senats vom 12. Februar 2004 (3 CE 04.76) zugrunde liegenden Konstellation verglichen werden kann.
  • VGH Bayern, 10.02.2017 - 3 CE 16.2288

    Konkurrentenverfahren um die Stelle der Leitung des gerichtsärztlichen Dienstes

    Der Senat geht in diesem Zusammenhang grundsätzlich davon aus, dass dienstliche Beurteilungen bis zum Ende des nächsten Beurteilungszeitraums (hier: 3 Jahre) aktuell sind (BayVGH, B.v. 8.3.2010 - 3 CE 09.3208 - juris Rn. 16; B.v. 14.3.2013 - 3 CE 12.2130 - juris Rn. 28) und der Dienstherr durch Berücksichtigung der aktuellen dienstlichen Beurteilung bei seiner Auswahlentscheidung inzident zum Ausdruck bringt, dass aus seiner Sicht keine relevanten Veränderungen erfolgt sind (BayVGH, B.v. 12.2.2004 - 3 CE 04.76 - juris Rn. 80; B.v. 14.3.2013 a.a.O. juris Rn. 29).
  • VGH Bayern, 08.04.2015 - 3 CE 14.1782

    Beamtenrecht Regierungsdirektor (BesGr A 15); Stellenbesetzung (Leitung eines

    Im Übrigen bestand auch nach der Übersicht des BayLfSt über die Ergebnisse der periodischen Beurteilung 2013 in der BesGr A 15 insgesamt eine Spreizung von 7 bis 13 Punkten sowie bei den Amts- und Referatsleitern eine Spreizung von 10 bis 13 Punkten, so dass der vorliegende Fall nicht mit der der Entscheidung des Senats vom 12. Februar 2004 (3 CE 04.76) zugrunde liegenden Konstellation verglichen werden kann.
  • VGH Bayern, 08.03.2010 - 3 CE 09.3208

    Aktualität von dienstlichen Beurteilungen

    Der Senat entscheidet in ständiger Rechtsprechung (Beschluss vom 12.2.2004 Az. 3 CE 04.76 BayVBl 2004, 397; zuletzt vom 24.4.2009 Az. 3 CE 08.3152), dass in zeitlicher Hinsicht - nämlich bezüglich der erforderlichen Aktualität dienstlicher Beurteilungen - im Hinblick auf eine Zeitspanne zwischen dem Ende des Beurteilungszeitraums und der Auswahlentscheidung ein durchgreifender Mangel nur deswegen zu verneinen ist, weil wegen Fehlens anderer vorgetragener bzw. aus den Akten ersichtlicher Umstände davon ausgegangen werden kann, dass sich die Situation zwischenzeitlich nicht relevant verändert hat und der Dienstherr dies auch seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat.
  • VGH Bayern, 08.04.2015 - 3 CE 14.1783

    Beurteiler, Antragstellers

    Im Übrigen bestand auch nach der Übersicht des BayLfSt über die Ergebnisse der periodischen Beurteilung 2013 in der BesGr A 15 insgesamt eine Spreizung von 7 bis 13 Punkten sowie bei den Amts- und Referatsleitern eine Spreizung von 10 bis 13 Punkten, so dass der vorliegende Fall nicht mit der der Entscheidung des Senats vom 12. Februar 2004 (3 CE 04.76) zugrunde liegenden Konstellation verglichen werden kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2013 - 6 B 1149/12

    Antrag eines Werkstattlehrers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf die

  • VGH Bayern, 27.09.2007 - 3 CE 07.1884

    Beamtenrecht; Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vergabe eines höherwertigen

  • VG Bayreuth, 16.07.2019 - B 5 K 18.992

    Keine Heilung bei Auswahlentscheidung durch periodische Beurteilung

  • VGH Bayern, 29.01.2013 - 3 CE 12.1214

    Beamtenrecht; Stellenbesetzung; Fachbetreuer Katholische Religionslehre an

  • VG Ansbach, 21.12.2010 - AN 1 E 10.02481

    Konkurrentenstreit um einen Beförderungsdienstposten

  • VGH Bayern, 14.03.2013 - 3 CE 12.2130

    Dienstpostenbesetzung

  • VGH Bayern, 30.09.2009 - 3 CE 09.1879

    Beamtenrecht

  • VGH Bayern, 12.02.2004 - 3 CE 03.3124

    Zulässigkeit von Binnendifferenzierungen bei der Zuerkennung der

  • VGH Bayern, 21.10.2016 - 6 ZB 15.2113

    Erfolglose Klage auf Aufhebung der Beförderung eines Mitbewerbers

  • VGH Bayern, 28.05.2010 - 3 CE 10.748

    Vorläufiger Rechtsschutz mit dem Ziel der Zulassung zu einer zweijährigen

  • VG Frankfurt/Main, 05.11.2004 - 9 E 4340/03

    Anforderungsprofil; Nachvollziehbarkeit des Gesamturteils

  • VG Frankfurt/Main, 08.03.2011 - 9 K 4340/10

    Voraussetzungen für das Vorziehen einer Leistungsstufe bei einem freigestellten

  • VG Frankfurt/Main, 05.11.2004 - 9 K 4340/03
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